Kindesmisshandlung ist als ein Oberbegriff für vier verschiedene Formen der Schädigung eines Kindes anzusehen: Körperliche Misshandlung, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung und seelische Misshandlung.
Unter körperlicher Misshandlung können alle Handlungen von Eltern oder anderen Bezugspersonen verstanden werden, die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen bergen.
Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Dies stellt eine recht weit gefasste Definition dar und schließt auch exhibitionistische Handlungen ein.
In der Fachliteratur werden eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe in Bezug auf den sexuellen Missbrauch synonym verwandt. So werden z.B. der sexuelle Missbrauch, die sexuelle Kindesmisshandlung, der Inzest, die sexuellen Übergriffe und die sexuelle Gewalt genannt.
Nach meinem Verständnis bezeichnet der Begriff Kindesmissbrauch in aller Regel spezifisch den sexuellen Missbrauch.
Heute wird die Bezeichnung „Sexueller Missbrauch“ häufig durch den Begriff „Sexualisierte Gewalt“ ersetzt, um deutlich zu machen, dass es sich um Gewalt und nicht um Sexualität
handelt
Kindesvernachlässigung wird definiert als andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns bzw. Unterlassen der Beauftragung geeigneter Dritter mit einem solchen Handeln durch Eltern oder andere Sorgeberechtigte, das für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und/oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet. Nach einer Studie ist Vernachlässigung die am häufigsten durch Jugendämter gemeldete Misshandlungsform.
Seelische Misshandlung unfasst wiederholte Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen. Diese Definition ist allerdings problematisch, weil auch andere Misshandlungsformen dem Kind ein Gefühl der Unerwünschtheit vermitteln können und die seelische Misshandlung damit nicht abgrenzbar ist.
Meist treten oft gleichzeitig mehrere Misshandlungsformen in einer Familie auf. Es zeigten sich außerdem Zusammenhänge zwischen erlebter Vernachlässigung/körperlicher Misshandlung und Gewalt zwischen den Elternteilen.